Wenn Sie als Aufsichtsperson und als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Unfallversicherungsträger tätig sind und eine Ausbildung im ingenieurwissenschaftlichen oder messtechnischen Bereich absolviert haben und über ein Messgerät verfügen, das sie auch bedienen können, erfüllen Sie die Teilnahmevoraussetzungen für dieses Angebot. Das Seminar richtet sich auch an externe Interessierte (z. B. von Messstellen), die vergleichbare Voraussetzungen erfüllen
Das Seminar setzt die Teilnahme am Kurs Vibrationsmesstechnik für den Arbeitsschutz V1 voraus.
Seminarthemen im Überblick
Das Seminar entspricht dem praktischen Teil des DGUV Grundsatz 309-013 „Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition nach
§ 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“. Im Seminar wird eine schriftliche und praktische Prüfung abgelegt.
Sie erwerben eine Bescheinigung zum Nachweis der Fachkunde nach dem DGUV Grundsatz 309-013.
Darüber hinaus können Sie Ihr Fachwissen im Erfahrungsaustausch mit Kollegen und dem Ausbildungspersonal vertiefen.
Telefon: +49 30 13001-3636
E-Mail: seminare@ifa.dguv.de
Selma Kürten-Kreibohm
Eliana Barretos-Klotz